ERWACHSENENSCHUTZGESETZ

Mit 1.7. 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzgesetz.

Es wird damit

  • die bisherige Sachwalterschaft neu geregelt.
  • Betroffenen mehr Selbständigkeit eingeräumt.
  • ein Schritt in die Richtung selbstbestimmtes Leben gegangen.

Es ist für alle – MitarbeiterInnen, Betroffene, Angehörige – wichtig, gut informiert zu sein.

In diesem Seminar werden folgende Fragen besprochen:
Was steht genau im Gesetz?
Was versteht man unter den vorgesehenen Modellen der Vertretung?
Wie werden die Vorhaben umgesetzt?
Was bedeutet das für jeden Einzelnen?
Welche Schwierigkeiten können auftreten?

LERNERGEBNISSE – SIE ALS TEILNEHMER/IN

  • kennen die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.
  • wissen über Rechte und Pflichten der VertreterInnen und Vertretenen Bescheid.
  • kennen die unterschiedlichen Vertretungsmodelle.
  • haben Antworten auf Ihre Fragen bekommen.