ERWACHSENENSCHUTZGESETZ
Mit 1.7. 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzgesetz.
Es wird damit
- die bisherige Sachwalterschaft neu geregelt.
- Betroffenen mehr Selbständigkeit eingeräumt.
- ein Schritt in die Richtung selbstbestimmtes Leben gegangen.
Es ist für alle – MitarbeiterInnen, Betroffene, Angehörige – wichtig, gut informiert zu sein.
In diesem Seminar werden folgende Fragen besprochen:
Was steht genau im Gesetz?
Was versteht man unter den vorgesehenen Modellen der Vertretung?
Wie werden die Vorhaben umgesetzt?
Was bedeutet das für jeden Einzelnen?
Welche Schwierigkeiten können auftreten?
LERNERGEBNISSE – SIE ALS TEILNEHMER/IN
- kennen die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.
- wissen über Rechte und Pflichten der VertreterInnen und Vertretenen Bescheid.
- kennen die unterschiedlichen Vertretungsmodelle.
- haben Antworten auf Ihre Fragen bekommen.